Freitag, 19. April 2024

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Handelsrecht, insbesondere Logistikbranche

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Logistikbereich. Mit dieser Branche sind wir seit mehr als 20 Jahren gut vertraut. Wir begleiten unsere Mandanten im Ausschreibungsverfahren, entwerfen und überprüfen Logistikverträge, wirken mit bei der rechtlichen Ausgestaltung von Logistikaufgaben und beim Einsatz von Subunternehmern (Problematik der Scheinselbständigkeit von Fahrern).

Kritische Punkte bei Logistikverträgen sind häufig die Leistungsbeschreibung, Vergütungsanpassungen bei Änderung der Rahmenbedingungen, eine sachgerechte Haftungsbeschränkung sowie Pfandrechte und Zurückbehaltungsrechte, außerdem Mindestlaufzeit und Kündigung (siehe in diesem Zusammenhang auch unseren Beitrag “Logistikverträge: Die zehn Gebote aus der Sicht des Logistikdienstleisters” in der Rubrik Aktuelles”).

Des Weiteren berät Herr Rechtsanwalt Dr. Gottwald seine Mandanten auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts und Vertragshändlerrechts sowie bei Lizenzvereinbarungen (insbesondere Markenlizenzverträge). Themenschwerpunkt hier ist häufig der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bzw. Vertragshändlers bei Beendigung der Vertragsbeziehung.

Auch bei allen (anderen) Arten von Handelsgeschäften können wir Sie sachkundig beraten und vertreten.Dies gilt insbesondere auch für Rechtsbeziehungen mit Vertragspartnern, die in englischer Sprache korrespondieren. Aufgrund seiner Zusatzausbildung in New York (Attorney at Law) kann Herr Dr. Gottwald hier auf Augenhöhe mitreden und den Interessen seiner Mandanten Ausdruck verleihen.

Und nicht zuletzt können Sie sich auch mit Fragen zur Handelsfirma, zum Handelsregister sowie zur Haftung bei Firmenfortführung (§ 25 HGB) gern an uns wenden.

Weitere Informationen finden Sie unter aktuelles Logistikrecht.

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de